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Arnika-Räuber

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Beitrag  Admin Di Jun 24, 2008 2:54 pm

Hallo Forum,

weiss jemand, welche Strafe der Arnika Räuber bom erhalten wird ?

Gruesse
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Beitrag  walker Mi Jun 25, 2008 7:29 am

Hey Admin und alle anderen,

habe jetzt lange gesucht und bin in Baden-Württemberg fündig geworden (Bußgeldkatalog), dort heißt es:

Abschneiden, Abpflücken, Aus- oder Abreißen, Ausgraben,
Beschädigen oder Vernichten von wild lebenden Pflanzen
einer besonders geschützten Art oder ihrer Teile oder
Entwicklungsformen (§ 65 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)

75 - 10.000 €

Was wird es dann wohl geben - für 2 abgeräumte Wiesen? Ich schätze maximal € 75,-- weil der ach so arme, unwissende Rentner aus Thüringen doch nichts dafür konnte, daß in der Wiese Arnika standen, die dummerweise geschützt - weil eben selten - sind. An den Schaden, der angerichtet wurde, denkt keiner.

Ich habe fast einen Wutanfall bekommen, als ich die Notiz in der Zeitung las.

Frage ist doch nun: Was tun wir in der Zukunft, um sowas zu vermeiden.
Ich denke, man sollte endlich die Bevölkerung darauf hinweisen, daß:
a) die Pflanzen geschützt sind (bei uns gibt es auch so den einen oder anderen Pflanzendieb !!!!)
b) daß Diebe (und nichts anderes ist das) bestraft werden
c) daß für unsere Natur, unsere Gemeinde ein viel höherer Schaden entsteht (50 Pflanzen x 100 Samen x 100 Samen ...........)

Was meint ihr

Grüße an Alle

walker

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Beitrag  Admin Mi Jun 25, 2008 10:07 am

hallo walker,

ich finde auch, dass diese Aktion eines Ost-Rentners an Dreistigkeit ueberhaupt
nicht mehr zu ueberbieten ist. Zum Glueck konnte diese Tat (namentlich) zur Anzeige
gebracht werden, damit er hoffentlich eine Geldstrafe im 3-stelligen Bereich erhaelt. Neutral

Es wird sehr schwierig sein, Massnahmen einzuleiten, die solche Taten verhindern.
Evtl Schilder aufstellen, die auf ein Verbot hinweisen, o.ä.

Viele Gruesse
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